AGB für die Bereiche Konzepterstellung, Programmierung und Webhosting der w3design GmbH (Stand 06/2009)
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I. Website Konzepterstellung
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Die Konzepterstellung einer Website seitens w3design (im nachfolgenden Auftragnehmer genannt) erfolgt in Abschnitten von der Auftragserteilung bis zur endgültigen Erstellung des Konzeptes, die Abschnitt für Abschnitt vom Auftraggeber abgenommen werden. Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer umfassend Informationen bezüglich seiner Leistungsvorstellung, dieses nach Vorgabe und Anforderung des Auftragnehmers.
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Soweit diesen Anforderungen des Leistungsnehmers bezüglich Informationen im Hinblick auf Inhalt und Umfang genüge getan ist, erstellt der Auftragnehmer ein erstes detailliertes Konzept (nach Absprache für jede einzelne Seite bzw. Komponente). Dieses Konzept wird seitens des Auftragnehmers mit einer vorläufigen Kostenkalkulation versehen. Der Auftragnehmer hält das Konzept nach Abgabe an den Auftraggeber vier Wochen aufrecht.
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Für die erste Konzepterstellung erhält der Auftragnehmer 50 % der vorläufig kalkulierten Kosten zzgl. Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist. Erst bei Eingang dieser Summe ist der Auftragnehmer verpflichtet, weitere Konzepterstellungstätigkeit zu entfalten. Wenn diese erste Abschlagszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Rech¬nungsstellung erfolgt, wird die Gesamtsumme der ersten Kostenrechnung fällig. Für diesen Fall geht der Auftragnehmer davon aus, daß keine weitere Konzepterstellungstätigkeit entfaltet werden soll. Der Auftragnehmer behält sich allerdings vor, auch bei späterem Eingang der Abschlagszahlung weitere Tätigkeit für den Auftraggeber zu entfalten.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die jeweilig angeforderten Informationen unverzüglich nach Anforderung zur Verfügung zu stellen. Soweit dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, seinerseits sämtliche bisherigen Kosten abzurechnen, fällig zu stellen und die weitere Ausführung des Auftrages zu verweigern. Nach Ablauf eines Zeitraumes von zwei Wochen nach Aufforderung ist keine Unverzüglichkeit im vorbezeichneten Sinne mehr gegeben.
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Die Parteien sind sich darüber einig, dass der ursprünglich kalkulierte und kostenmäßig dargestellte Arbeitsaufwand im Rahmen der Heranreifung des Konzeptes Veränderungen, insbesondere Erweiterungen, unterliegen kann. Die erste Honorarforderung des Auftragnehmers kann daher erheblich von der endgültigen Abrechnung abweichen. Die mit dieser Abweichung einhergehende Änderung bezüglich Inhalt und Volumen des Auftrages wird in jeweiliger Rücksprache mit dem Auftraggeber abgesprochen und muß nach Aufforderung durch den Auftragnehmer von dem Auftraggeber in schriftlicher Form bestätigt werden.
Wenn diese Bestätigungen seitens des Auftraggebers nicht unverzüglich erfolgen, hat der Auftragnehmer das Recht, den bisherigen Aufwand abzurechnen und die weitere Durchführung des Auftrages zu verweigern.
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Der Auftragnehmer haftet nicht für Konzeptmängel, die aufgrund fehlender oder falscher Information des Auftraggebers entstanden sind. Die Beweislast für Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen trägt der Auftraggeber. Informationsübermittlung durch den Auftraggeber hat schriftlich zu erfolgen, jedenfalls soweit die Informationen wesentlich die Erstellung des Konzeptes gestaltet bzw. gestalten kann.
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II. Programmierung der Website (ggf. nach Erstellung des Konzeptes)
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Sämtliche unter 1. angeführten Regelungen finden im Falle der Umsetzung des Konzeptes entsprechende Anwendung.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die sämtlichen Informationen unverzüglich nach Anforderung zukommen zu lassen, die für die Programmierung der Website erforderlich sind. Er ist verpflichtet, die Informationen in vollem Umfang und inhaltlich richtig zu übermitteln. Die Übertragung erfolgt nach den Vorgaben des Auftragnehmers, auf Verlangen des Auftragnehmers auf von diesem vorgegebenen Datenträgern. Das Übertragungsrisiko trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche Aktualisierungen bezüglich der zu verwendenden Informationen unverzüglich zukommen zu lassen. Soweit bisherige Arbeiten aufgrund von Aktualisierungen nicht mehr verwendet werden können, hat der Auftraggeber dennoch die im Rahmen dieser Arbeiten angefallenen Kosten des Auftragnehmers zu begleichen, soweit nicht dem Auftragnehmer ein grobes Verschulden bezüglich der rechtzeitigen Annahme der Informationen vorzuwerfen ist.
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Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen, soweit die Informationsübermittlung beendet ist, damit die Webseite fertiggestellt werden kann.
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III. Gemeinsame Regelungen zu I. und II.
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Zwischenabnahme
Der Auftraggeber hat Zwischenabnahmen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer unverzüglich vorzunehmen. Damit soll verhindert werden, daß die Werkerstellung nicht den Vorstellungen des Auftraggebers genügt. Nach schriftlicher Aufforderung zur Zwischenabnahme ist der Auftragnehmer vorläufig von weiterer Arbeit freigestellt. Bei Verweigerung der Zwischenabnahme durch den Auftraggeber ist es dem Auftragnehmer gestattet, seine sämtlichen bisherigen Kosten abzurechnen und die weitere Ausführung des Auftrages zu verweigern.
Nach Ablauf von zwei Wochen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer gilt die Zwischenabnahme als verweigert.
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Endabnahme
Der Auftraggeber hat die Konzepterstellung bzw. Programmierung der Internetseite nach Erstellung des Werkes abzunehmen. Er hat der schriftlichen Abnahmeaufforderung des Auftragnehmers unverzüglich Folge zu leisten. Wenn die Abnahme nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung erfolgt, gilt das Werk als abgenommen. Dem Auftragnehmer ist es dann gestattet, seine gesamten Kosten in einer Abschlußrechnung darzustellen und einzufordern.
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Mängelrügen haben seitens des Auftraggebers bei den Zwischenabnahmen und insbesondere bei der Endabnahme des Werkes zu erfolgen, und zwar in schriftlicher Form sofort nach Abnahme. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die gerügten Mängel innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Nach fruchtlosem Ablauf dieses Zeitraumes gilt das Werk als abgenommen und kann entsprechend der Regelung II. 2. vom Auftragnehmer abgerechnet werden.
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Dem Auftragnehmer ist es gestattet, nach jeder Zwischenabnahme abschlägiges Entgelt für bisher erbrachte Leistungen zu verlangen. Eine Verpflichtung zur Weiterarbeit durch den Auftragnehmer besteht erst nach Eingang des verlangten Teilhonorars. Wird eine Zwischenabnahme verweigert, wird der Abschlag fällig (vgl. oben unter III. 1.).
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Nach Endabnahme des Werkes wird die endgültige Honorarforderung des Auftragnehmers nach Rechnungsstellung sofort fällig. Weitere Änderungen des Werkes sind dann zwar möglich, beeinträchtigen aber die Fälligkeit nicht. Der Auftragnehmer behält sich vor, weitere Tätigkeiten erst nach Eingang des Endhonorars zu entfalten. Er ist berechtigt, für diese Nacharbeiten gesondertes Honorar zu verlangen.
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Die Höhe des Honorars des Auftragnehmers richtet sich grundsätzlich nach dem tatsäch¬lich erbrachten Arbeitsvolumen. Als vereinbart gilt ein genereller Stun¬densatzes von EUR 120,00.
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IV. Webhosting
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Die Domain wird auf Wunsch auf einen vom Kunden (Webhosting-Nehmer) benannten Domaineigner (i.d.R. Geschäftsführer) eingetragen. Falls der Webhosting-Nehmer eine Domainadresse (www.Firmenname.de/ *.com/ .net /.org) über w3design beantragt hat, so bleibt dieser im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses Eigentümer der Domain.
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Es gelten die im Angebot explizit aufgeführten Leistungsumfänge und Funktionalitäten. Bei überschreiten der zugesicherten Datentransfervolumen und Höchstmengen erfolgt die Einstufung in die entsprechend angemessene Klasse der Webhosting-Tarife. Für die Ummeldung der Webhosting-Tarife auf eine leistungsfähigere Stufe werden EUR 50,00 Ummelde- und Bearbeitungsgebühr fällig.
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Die Laufzeit des Vertrages ist unbegrenzt.
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Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Vierteljahres ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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Bei monatlichen Entgelten unter EUR 300,00 werden die Gebühren für das Webhosting jeweils sechs Monate im Voraus fällig.
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Der Provider ist berechtigt, die Tarife für das Webhosting jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen.
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Die Preise sind Festpreise; eine auch anteilige Rückerstattung des Preises bei einem auch wesentlich geringerem – oder keinem – Datenabruf gegenüber den in den Angeboten vorgesehenen Höchstmengen ist ausgeschlossen.
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Der Webhosting-Nehmer darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Widrigenfalls ist der Internet-Provider berechtigt, die Aufnahme von Internet-Seiten zu verweigern oder die Seiten unverzüglich vom Webserver zu löschen.
Der Internet-Provider übernimmt hierfür keine Prüfungspflicht. Bei o.g. Verstoß der Internet-Seiten des Webhosting-Nehmers haftet der Webhosting-Nehmer dem Internet-Provider auf Ersatz aller hieraus enstandenden direkten und indirekten Schäden, inkl. eines eventuellen Vermögensschadens.
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Der Provider sichert eine Erreichbarkeit seines Internet-Webservers von 99% im Jahresmittel zu.
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V. Urheberschutz und Nutzungsrechte
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Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer die gesamten Verwertungs und Nutzungsrechte bezüglich Konzept und Umsetzung in Form der Programmierung übertragen, aber nur für die vereinbarte Nutzungsart, den vereinbarten Nutzungszweck und den vereinbarten Umfang. Als vereinbart gilt regelmäßig die Verwendung im Online-Bereich, für den Auftraggeber, mit den vom Auftraggeber für diesen Auftrag übermittelten Informationen.
Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber gestattet, Änderungen an erworbener Software bzw. erworbenen Softwarelizenzen vorzunehmen oder Reproduktionen zu fertigen. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig.
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Das Nutzungsrecht erwirbt der Auftraggeber erst mit Bezahlung des gesamten Honorars, wie vom Auftragnehmer gefordert.
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Die Überschreitung eingeräumter Nutzungsrechte bedarf der Einwilligung des Auftragnehmers.
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Über den Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Auskunftsanspruch zu.
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VI. Gestaltungsfreiheit
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Für den Auftragnehmer besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit, soweit Sinn und Zweck der Auftragserteilung davon nicht beeinträchtigt werden.
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Die dem Auftragnehmer überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster, Aufstellungen usw.) werden unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. Dieses wird seitens des Auftraggebers ausdrücklich versichert.
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VII. Allgemeines
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.
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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Erteilung des Auftrages in vollem Umfang anerkannt.
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Die Angebote besitzen eine generelle Gültigkeitsdauer von 30 Tagen.
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Alle Preisangaben im Rahmen von Angebotsabgaben bzw. Honorarabrechnungen verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer muß hinzugesetzt werden.
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Schadenersatzforderungen einer Partei aus einem Auftrag bleiben der Höhe nach auf die dem jeweiligen Auftrag zugrundeliegende Honorarsumme beschränkt, soweit nicht dem Schädiger Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer beschränken sich auf die Höhe der Honorarsum¬me, soweit diese bezahlt worden ist.
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VIII. Sonstige Vereinbarungen
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Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge.
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Unwirksame oder nichtige Bestimmungen sind so umzudeuten, daß der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht werden kann, dies unter Berücksichtigung beiderseitiger wirtschaftlicher Interessen der Parteien. Sollte eine Umdeutung im Falle einer Auseinandersetzung nicht gelingen oder statthaft sein, wird auf die gesetzlichen Regelungen entsprechend der Regelung des § 6 AGB verwiesen.
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